Aufgaben und Funktionen
„Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen.“ So formuliert das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Funktion des Elternbeirats an den Schulen.
Im Artikel 65 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden die Aufgaben und die Bedeutung des Elternbeirats näher festgelegt.
Demnach ist der Elternbeirat Vertreter aller Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Schule und wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Wir als Elternbeirat am Melanchthon-Gymnasium sehen unsere Aufgaben vor allem in
regelmäßigem Austausch mit der Schulleitung über alle wichtigen Themen
regelmäßigem Austausch mit der SMV
regelmäßigem Austausch mit den Klassenelternsprechern
Vortragsabenden für Eltern
einem Beitrag des Elternbeirats am Infoabend zur Abrundung der Vorstellung des Melanchthongymnasiums aus Sicht der Eltern
der Mitwirkung am Kennenlern-Nachmittag für die zukünftigen 5. Klassen (mit dem obligatorischen Melanchthon T-Shirt)
der Begrüßung der neuen Eltern am Anmeldetag und am 1. Elternabend der 5. Klassen
der Mitwirkung beim Schulfest „Hausgwärch“
einem Beitrag im Jahresbericht über das Wirken des Elternbeirats
Gemäß Artikel 66 des BayEUG besteht der Elternbeirat am Melanchthon-Gymnasium aus 12 Mitgliedern, die alle zwei Jahre gewählt werden – das nächste Mal im Herbst 2012.
Wir freuen uns über Anregungen und weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter, um den Schulalltag für alle Beteiligten möglichst angenehm und erfolgreich zu gestalten!