Hintergründe

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Hintergründe zur Elternspende

Nach § 123 der Gymnasialen Schulordnung kann der Elternbeirat die Eltern um Geldspenden für schulische Belange bitten. Mit diesen Geldern kann die Ausstattung der Schule ergänzt, Aktivitäten gefördert und Unterstützung unter sozialen Gesichtspunkten gewährt werden.

Die Spenden werden grundsätzlich vom Elternbeirat verwaltet. Die Elternspende ist steuerlich begünstigt, wenn sie von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, einer öffentlichen Dienststelle oder einem Verein, der wegen Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsausbildung als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt ist, angenommen wird. Da der Elternbeirat weder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, noch eine öffentliche Dienststelle, noch ein privatrechtlicher Verein ist, ist er nicht berechtigt, Steuerbescheinigungen auszustellen. Nur  Zuwendungsbestätigungen der Schule mit Schulstempel werden vom Finanzamt anerkannt. Über die Einnahmen und Ausgaben wird genau Buch geführt und der/die Kassenwart/in gibt in der Wahlversammlung des Elternbeirats einen Rechenschaftsbericht über die vergangene Wahlperiode ab. Eine jährliche Kassenprüfung ist von zwei EB-Mitgliedern vorzunehmen.

Jede Einflussnahme der Schule auf Höhe und Verwendung der Elternspende ist unzulässig. Die Mithilfe der Schule bei der Verteilung des Spendenaufrufs ist jedoch allgemein üblich und zulässig.

Nach den Herbstferien legt uns die Schulleitung eine Wunschliste vor, über die der Elternbeirat abstimmt. Im Hinblick auf den über einen längeren Zeitraum erfolgenden Mittelzufluss wird eine Prioritätenliste gebildet, damit kein dauernder Abstimmungsbedarf besteht.

Die regelmäßige Förderung aus der Elternspende bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • Soziale Förderung des Fahrtenprogramms, um Schülern mit mangelndem finanziellem Hintergrund die Teilnahme zu ermöglichen.
  • Förderung der Musikerziehung am Melanchthon-Gymnasium in Form von Zuschüssen für Probenworkshops von Chor und Orchester und Pflege der Instrumente .
  • Grundausstattung der einzelnen Fachschaften, um zusätzliche didaktische Materialien anschaffen zu können.
  • Zuschuss für die Durchführung des Infoabends für interessierte Eltern im Januar und des Kennenlernnachmittags der neuen fünften Klassen im Juli.

 

Darüberhinaus werden jährlich kleine und große Projekte einzelner Fächer oder z.B. die Schülerbibliothek nachhaltig unterstützt.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 30.03.1972 eine bis heute gültige Bekanntmachung über Elternspenden an staatlichen Schulen veröffentlicht, die wir im Wortlaut wiedergeben (KMBI S. 422):

"Elternspenden sind freiwillige Leistungen der Erziehungsberechtigten, die über den Elternbeirat, über außerschulische Zusammenschlüsse von Erziehungsberechtigten (Elternvereinigungen, Fördervereine), unmittelbar durch Erziehungsberechtigte oder andere der Schule zugewendet werden.

Werden die Erziehungsberechtigten durch den Elternbeirat um Spenden gebeten, so werden diese vom Elternbeirat vereinnahmt. Elternspenden können dabei entweder auf ein Konto eines Beauftragten des Elternbeirats eingezahlt werden oder dem Elternbeirat im verschlossenen Umschlag zugehen. Rundschreiben des Elternbeirats, in denen um Spenden gebeten wird, können von der Schule über die Schüler an die Erziehungsberechtigten verteilt werden; Spendenerklärungen oder Spenden dürfen in der Schule nur im verschlossenen Umschlag und nur außerhalb der Unterrichtszeit eingesammelt werden. Die weitere Sachbehandlung ist so zu gestalten, dass Lehrer und Mitschüler nichts über die Höhe einzelner Elternspenden erfahren. Voraussetzung ist in jedem Fall die Zustimmung des Leiters der Schule. Die Schule hat jedoch alles zu vermeiden, was den Eindruck erwecken könnte, dass die Spende ein von staatlichen Stellen "inoffiziell" erhobenes Schulgeld oder ein Schulgeldersatz sei. Der Elternbeirat ist in der Verwendung der Elternspende frei und darüber nur der Elternschaft Rechenschaft schuldig.

Die Zuwendung der Elternspenden an die Schule kann in der Weise erfolgen, dass vom Zuwendenden (Elternbeirat, außerschulischer Elternzusammenschluss, einzelne Erziehungsberechtigte) für zweckmäßig gehaltene Gegenstände gekauft und der Schule übergeben werden oder bestimmte Maßnahmen finanziell gefördert werden, wobei die Schule lediglich Wünsche hinsichtlich der Verwendung der Mittel geltend machen kann.

Im Fall finanzieller Zuwendungen an die Schule verfügt über die Gelder der Schulleiter, der die Wünsche der Spender bei der Verwendung dieser Gelder berücksichtigen muss. Stehen der Erfüllung des Spendenwunsches Bedenken oder Hindernisse entgegen, so kann die Spende erst nach Beseitigung derselben angenommen werden.

Die Sachspenden oder durch Geldspenden beschaffte Gegenstände gehen, falls vom Spender nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, in das Eigentum des Schulaufwandsträgers über."

Spendenkonto

Elternbeirat MGN
HypoVereinsbank BLZ 760 200 70
Konto 2 040 132 921
IBAN: DE35760200702040132921
BIC: HYVEDEMM460

Bitte achten Sie beim Ausfüllen Ihres Überweisungsträgers darauf, dass unter Verwendungszweck der Text "Elternspende", das Schuljahr sowie der Nachname Ihres Kindes und die aktuelle Klasse vermerkt sind. Das erleichtert die Ausstellung der Spendenquit­tungen ganz erheblich.

Vielen Dank dafür!

Ihre Spendenbescheinigung erhalten Sie automatisch vor den Frühjahrsferien Anfang / Mitte Februar.

Hier finden Sie den aktuellen Spendenaufruf.