„Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen.“ So formuliert das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Funktion des Elternbeirats an den Schulen.
Im Artikel 65 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden die Aufgaben und die Bedeutung des Elternbeirats näher festgelegt.
Demnach ist der Elternbeirat Vertreter aller Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Schule und wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Wir als Elternbeirat am Melanchthon-Gymnasium sehen unsere Aufgaben vor allem in
Gemäß Artikel 66 des BayEUG besteht der Elternbeirat am Melanchthon-Gymnasium aus 11 Mitgliedern, die alle zwei Jahre gewählt werden.
Wir freuen uns über Anregungen und weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter, um den Schulalltag für alle Beteiligten möglichst angenehm und erfolgreich zu gestalten!