Neuanmeldung am Melanchthon-Gymnasium
Termine und Informationen zur Neuanmeldung
Liebe Eltern,
auf dieser Seite, die wir fortlaufend aktualisieren, finden Sie die wichtigsten Termine und Informationen zur Neuanmeldung für die 5. Jahrgangsstufe.
In diesem Schuljahr läuft das Anmeldeverfahren erneut in zwei Stufen ab:
1. Obligatorische Online-Voranmeldung vom 27.04. bis 08.05.2026:
Der LINK ZUR VORANMELDUNG wird rechtzeitig veröffentlicht. Nehmen Sie bitte in dem genannten Zeitraum die Voranmeldung Ihres Kindes am Melanchthon-Gymnasium vor.
2. Hauptanmeldetag am Dienstag, 12.05.26, zwischen 8 und 18 Uhr,
in der Zentralbibliothek des Melanchthon-Gymnasiums, Eingang Merkelsgasse
Wenn Sie noch Fragen zur Anmeldung und zum Melanchthon-Gymnasium allgemein haben oder das Schulhaus besichtigen möchten, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Gerne können im Vorfeld der Anmeldung über das Sekretariat (Tel. 0911/231-5540; Mail: sekretariat(at)melanchthon-gymnasium.de) auch telefonische Beratungssprechstunden vereinbart werden.
Sollten Sie am Hauptanmeldetag verhindert sein, können Sie Ihr Kind auch am Montag, 11.05.26, und am Mittwoch, 13.05.26 bis 11 Uhr, nach Terminvereinbarung mit unserem Sekretariat (Tel. 0911/231-5540; Mail: sekretariat(at)melanchthon-gymnasium.de) anmelden.
Der Probeunterricht findet vom 19.05. bis 21.05.2026 auch für Schüler, die das Melanchthon-Gymnasium besuchen möchten, am Willstätter-Gymnasium statt.
Unterlagen zur Anmeldung
Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgende Dokumente im Original mit:
- das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original (bleibt an der Schule)
- Die Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (deutschsprachig oder internationale Übersetzung) – eine Kopie ist ausreichend
- ein Passfoto des Kindes (für den Schülerausweis)
- den Impfpass des Kindes (ist zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gem. §20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz vorzulegen)
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- ggf. den Nachweis der Staatsangehörigkeit bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit
- ggf. den gerichtlichen Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- ggf. den Nachweis der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung
- ggf. den Nachweis über eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt), isolierte Rechtschreibstörung oder isolierte Lesestörung (wichtig auch für den Besuch des Probeunterrichts)
Fahrkarten
Alle Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums haben einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs, sofern die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung wird besucht und
- der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse zur Schule entspricht, ist in eine Richtung länger als 3 km.
Nähere Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs für die Jahrgangsstufen 5 – 10 am Gymnasium erhalten Sie hier auf den Webseiten der Stadt Nürnberg. Das Schreiben der Stadt Nürnberg mit Informationen zu den Fahrtkosten finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es nur Familien betrifft, die in Nürnberg wohnen.
Der folgende Link führt zum Online-Erfassungsbogen: Online-Antrag Kostenbefreiung Schulweg